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Ronny
26.01.2014 10:20

Danke fuer deine explizitere und detailliertere Ausfuehrung.

Du sprachst ja nun die "Naehe zur normalen Sprache" an. Klar gibt es die in allen Faellen - zwar vielleicht nicht in jedermanns Wortschatz, aber doch in den entsprechenden Kreisen.

Ich vermeine aber nun aus deinem Text herauszulesen, dass sich Verkehrsgigant und Industriegigant als "gebraeuchlich" zu bezeichnen haetten. Fuer mich faellt der Begriff "Verkehrsgigant" in die gleiche Kategorie wie "LANDWIRTSCHAFTS [sic!]GIGANT" - siehe obiges 4).

Die eigentliche Frage diesbezueglich war ja, wieso der "Industriegigant" eine erfolgreich eingetragene Wortmarke war (das scheinst Du wohl aus meinem Beitrag missinterpretiert zu haben).



Nun denn, lass dich mal noch zu einem weiteren Beitrag hinreissen biggrin.


bye
Ron

Gast1111
24.01.2014 13:40

Ist natürlich schwierig in die Köpfe der Entscheidungsträger zu schauen, oft ist es es ja auch Auslegungssache. Nur bei Verkehrsgigant (Die Bahn) und in der Tat bei Industriegigant (z.B. wurde Thyssen früher so oft in den Medien bezeichnet) ist die Nähe zur normalen Sprache doch sehr stark gegeben. Ich wüsste jedoch nicht, dass irgendjemand bei einem Großbauern von einem Landwirtschaftsgiganten gesprochen hätte. In der Tat wird dann eher von Wurstmogulen oder bei Monsanto von Gentechnik-Giganten gesprochen, dort wird in der Regel noch auf das bestimmte Produktionsfeld referriert. Dies hört sich jetzt nach semantischer Haarspalterrei an, aber im Markenrecht ist dies oft der Fall. Hier stößt man einfach an die Grenzen der Gewohnheitssprache, so würde ich zumindest als Entscheider argumentieren. Dann wird auch die Beschränkung auf die Nizzaklasse obsolet, insbesondere bei International eingetragenen Marken, da dass EU-Weite Markenrecht nicht identisch mit dem Deutschen Markenrecht ist und die Nizzaklassen im Deutschen Markenrecht nur zur Unterscheidung dienen, nicht jedoch zur Entscheidung.

Ronny
22.01.2014 23:48

Landwirtschaft ist fuer mich auf einer aehnlichen Abstraktionsebene wie Verkehr.

Allerdings ist es ja nicht so, dass der Begriff fuer alle moeglichen Nizzaklassen angemeldet worden ist. Es fand ja vor allem bei 1) eine Spezialisierung auf Videospiele statt.

Interessant in dem Zusammenhang die Markenanmeldungen fuer "(Der) Industriegigant":

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerIR?AKZ=698823&CURSOR=1
und
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/301000670/DE

Das eine ist augenscheinlich nicht fuer Deutschland, zweiteres hingegen war eine in Deutschland eingetragene Wortmarke (bis 2011).


Wenn fuer dich 1) eine Kennzeichnungsschwaeche beinhaltet (eventuell wegen dem "Leerzeichen" zwischen den Begriffen)?, wieso klappte es dann bei "Industriegigant" - Industrie ist ja nun auch nicht gerade ein Musterbeispiel an Spezifigkeit.


@Gast1111 persoenlich:
Gerne wuerde ich mehr von Deiner Meinung hoeren - wuerde mich freuen wenn Du dich zu mehr als diesem einen kurzen Beitrag ueberreden lassen wuerdest.


bye
Ron

Gast1111
22.01.2014 20:08

Bei 1) wird wohl eine Kennzeichnungsschwäche vorliegen. Verkehrsgigant kann sich ja in der Tat auf vieles beziehen, Landwirtschaftsgigant hingegen ist sehr deutlich.

Ronny
22.01.2014 13:07

Naja klar gibt es Markenrechte die durch Nutzung entstehen. Heisst einen "Industriegigant" auf den Markt zu bringen, kann Probleme mit den Inhabern der Spiele-Serie "Industriegigant" mit sich bringen.

"Doppelte Anmeldung" - nun, wenn dem so waere, dass es mit dem Aufkauf von JoWood zusammenhinge, dann wuerde dazu ja auch ein Markenantrag gefunden werden koennen. Dem ist aber nicht so.
Deswegen ja die Vermutung von mir, dass die "Doppelanmeldung" sich um die spezifischere Marke "Landwirtschafts Gigant" (ich sollte ein "[sic!]" dahinter schreiben biggrin) dreht - denn die fand ja schon einen Monat vorher statt.


bye
Ron

Gast2
22.01.2014 05:35

@3.) Doppelanmeldung

Die könnte doch damit zusammenhängen, daß "Nordic Games" die Österreichische Schmiede (Jowood), die die GIGANT-Titel rausbrachte, aufgekauft hat. Mitsamt der Titelrechte.
In einem Forum von Nordic Games las ich vor etwa einem Jahr, daß im Zuge der Neuorientierung über eine Fortführung von Simulationstiteln nachgedacht wird. (die Meldung war nicht mehr taufrisch, aber auch nicht verjährt)

Ich habe allerdings letzten Sommer noch mal danach in dem Forum gesucht und die Information von Firmenseite samt Diskussion nicht mehr gefunden.

Kann aber auch sein, daß die Auktion der THQ-Bestandteile vom Frühjahr letzten Jahres - wo Nordic Games einigermaßen zuschlug - diese Pläne beeinflußte.
Haben ja da etliches an Material bekommen, was auch noch am Markt war und Erfolgsaussichten versprach.

Ronny
21.01.2014 12:36

Da ich heute in einem anderen Forum davon erfahren hatte, dass "Candy" in den USA als Wortmarke fuer Computerspiele registriert worden ist (bezogen auf das Spiel "Candy Crush"), hatte ich mich mal zwecks "Gigant" schlau gemacht.


Vor Jahren ist mir zugetragen worden, dass "Jowood" die Rechte am Wort "Gigant" bei Spieletiteln besaesse. Nun, Jowood gibt es nicht mehr, also habe ich heute (mit ein bisschen mehr Wissen zum Thema) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) herumgeschaut.

Dabei kamen ein paar fuer mich interessante Ergebnisse heraus.

1)
Registrierung der Wortmarke "Verkehrs Gigant" durch JoWood/Nobilis fuer die Nizzaklasse 28 mit Spezifizierung auf Computerspiele. Zeitpunkt: 1999
Status: "Schutz nicht möglich"
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerIR?AKZ=712704&CURSOR=20


2)
Registrierung der Wortmarke "GIGANT" durch JoWood fuer Nizzaklassen 9, 28, 42. Zeitpunkt: 1999
Status: "Schutz nicht möglich"
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerIR?AKZ=717997&CURSOR=21


3)
Registrierung der Wortmarke "GIGANT" durch UIG Entertainment fuer Nizzaklassen 9, 28, 38, 41. Zeitpunkt: 15.02.2012
Status: "Eintragung nicht möglich" (Verfahrensstand der Anmeldung: Doppelanmeldung)
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020120196616/DE


4)
Registrierung der Wortmarke "LANDWIRTSCHAFTS GIGANT" durch UIG Entertainment fuer Nizzaklassen 9, 28, 38. Zeitpunkt: 15.01.2012
Status: "Marke eingetragen"
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020120017312/DE


Fuer mich ist nun fraglich, warum 3) mit der Meldung "Doppelanmeldung" versehen worden ist. Meinen die, dass ja schon 4) im Gange war? Dass 4) erfolgreich ist, sehe ich mehr als nur ein - ist ja "spezifisch".
Natuerlich frage ich mich dann aber, wieso 1) nicht moeglich war - vor allem da die Spezifizierung der Nizza-Klasse und "Warenbeschreibung" ja weit enger gefasst war als bei 4)?


Schlussendlich natuerlich die Frage an andere interessierte: Wieso koennten die beiden Markenanmeldeversuche "Gigant" abgewiesen worden sein? Fuer andere Nizzaklassen gingen die Registrierungen ja auch "durch"?


Ideen, Meinungen, Diskussion auf sachlicher Basis gerne gesehen.


bye
Ron